Über uns
Pflegeverband Weiz
31 VertreterInnen aus den Gemeinden des politischen Bezirkes Weiz bilden die Verbandsversammlung, wobei Gemeinden bis 2000 EinwohnerInnen einen/eine VertreterIn, von 2001 bis 5000 EinwohnerInnen zwei VetreterInnen und ab 5001 EinwohnerInnen drei VertreterInnen zu entsenden haben.
Die Verbandsversammlung konstituier sich nach jeder Gemeinderatswahl entsprechend dem Stimmverhältnis der Parteien in der Gemeinde. Auf Basis der Gemeinderatswahlen vom 28.06.202 hat die ÖVP 41 Sitze, die SPÖ 8 Sitze, je ein Sitz geht an Grüne, Wahlbündnis und SÖG.
Vorstand
des Pflegeverbandes
Der Vorstand des Verbandes besteht gemäß § 18 des Steiermärkischen Gemeindeverbandsorganisationsgesetzes aus elf Mitgliedern. Er wird gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung gebildet.
In der konstituierenden Sitzung am 21. März 2023 wurden folgende Vorstandsmitglieder gewählt:
Obfrau: GR Ulrike Eisel (Marktgemeinde Passail)
1. Obfraustellvertreterin: Stadträtin Philippine Hierzer (Stadtgemeinde Gleisdorf)
2. Obfraustellvertreter: GR Dr. Klaus Feichtinger (Stadtgemeinde Weiz)
Kassier: Bgm. Franz Nöhrer (Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab)
weitere Vorstandsmitglieder:
Schriftführer: Bgm. DI Hannes Grabner (Marktgemeinde Anger)
Bgm. Thomas Derler (Gemeinde Mitterdorf/Raab)
Bgm. Anita Feiner (Gemeinde Strallegg)
Bgm. DI (FH) Roman Thomaser (Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf)
Bgm. Herbert Pillhofer (Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm)
Gemeindevorstand Eva Schweighofer (Marktgemeinde Birkfeld)
Vzbgm. Johannes Karner (Marktgemeinde St. Margarethen/Raab)
Aufgaben des Pflegeverbandes
Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung gehören neben den im Gemeindeverbandsorganisationsgesetz , die in der Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben sind die Beschlussfassungen über die Höhe des von den verbandsangehörigen Gemeinden nach Abs.16 zu tragenden Aufwandes, sowie über die Höhe der demnach von den einzelnen Gemeinden zu leistenden Beträge; die Beschlussfassung über die Errichtung und den Betrieb von geeigneten stationären Einrichtungen; die Verwaltung und Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendungen des Verbandsvermögens sowie die Erlassung der Geschäftsordnung.